Steuersparmöglichkeiten
Immobilien sind eine besonders wertbeständige Kapitalanlage und deshalb sehr gut geeignet für Ihre Altersvorsorge.
Wie viel Steuern Sie durch Ihre Investition einsparen können, hängt in erster Linie von Ihrem Einkommen, dem Investitionsvolumen und Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Die genauen Steuersparmöglichkeiten wird Ihnen Ihr Steuerberater gern nennen. Im folgenden finden Sie einige Ansatzpunkte:
Die Anschaffungskosten können über einen gewissen Zeitraum abgeschrieben werden.
Als Vermieter erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mietzins), bei denen die Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig sind. Folgende Werbungskosten können geltend gemacht werden: Notar- und Grundbuchamtsgebühren, Schätzungskosten, Kreditvermittlungsgebühren, laufende Schuldzinsen, Disagio, Bereitstellungszinsen, Erdbauzinsen.
Weiterhin können geltend gemacht werden: Zeitungsanzeigen, Versicherungsprämien, Steuerberatungskosten, Telefongebühren, Maklerprovisionen, Reparaturkosten, vermietete Möbel, Kontoführungskosten, Kabelanschlussgebühren, Gerichtskosten, Grundsteuer, Instandhaltungsrücklage, Gartenpflegekosten, Fahrten zu vermieteten Wohnungen, Alarmanlage, Betriebskosten, Büromaterial, Abschlussgebühr für Bausparvertrag, Abstandzahlung an Mieter, Anwaltsgebühren.
Sonstige Kosten, die zur Erzielung und Sicherung Ihrer Mieteinnahme notwendig sind.
Die anfallenden Darlehenszinsen mindern Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Bei einem vermieteten Objekt kann die Absetzung für Abnutzung (AfA) berücksichtigt werden.









